Kontakt
MC Perücken Zweithaarstudio im Ärztehaus Schönhauser Allee 118 (gegenüber den Schönhauser Allee Arkaden) 10437 Berlin - Prenzlauer Berg In der Passage zum Ärztehaus-Eingang Tel./Fax: 030/9164611 e-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. www.mc-peruecken.de Mo., Di., Do. 10:00 - 18:00 Uhr Mi., Fr., 10:00 - 14:30 Uhr Sa. nach Vereinbarung. Für eine Beratung und Anpassung von Perücken, Toupets oder Haarteilen empfehlen wir Ihnen, einen ungefähren Termin mit uns abzusprechen. Verkehrsanbindung direkt am S+U-Bhf. Schönhauser Allee o S-Bahn S 8, S 85, S 9 und Ringbahnstation S 41, S 42 o U 2 Pankow - Ruhleben o MetroTram M 1 und Tram 50 ![]() o Taxistand: Ecke Schönhauser Allee/ Dänenstraße Parkmöglichkeiten in benachbarten Park- häusern: “Schönhauser Allee Arkaden”, Einfahrt Greifenhagener Straße, und “Schönhauser Karree”, Einfahrt Kopen- hagener Straße bei Netto ggfl. kostenlos Behindertenparkplatz direkt an der Ecke Schönhauser Allee/Kopenhagener Straße Steuer-Nr. 31/470/66888 ID-USt.Nr. DE 814843897 MC Perücken Online-Shop www.perueckenpflege.de e-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Perücken auf Rezept Krankenkassenabrechnung des Zweithaar- studios: Bei einer Chemotherapie oder bei krankheitsbedingtem Haarausfall übernehmen die Kassen in allen Fällen mindestens einen Teil, ggf. z.B. bei einer Langzeittherapie, die gesamten Kosten einer Perücke. Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen für den Haarersatz ein Rezept oder eine Ärztliche Verordnung ausstellen. Wir kümmern uns dann um die Genehmigung und die Kostenabrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Ausführliche Informationen auf der Ratgeberseite Perücken auf Rezept Auszug aus dem Hilfsmittelkatalog: “Die Ausstattung mit Perücken ist insbesondere bei weiblichen Personen, bei Kindern und Jugendlichen mit einer haararmen oder haarlosen Kopfpartie angezeigt. Bei erwachsenen männlichen Personen kommt die Ausstattung mit einer Perücke nur in Ausnahmefällen, z.B. bei entstellenden Veränderungen, bei narbig deformierter Kopfhaut oder krankheitsbedingtem, plötzlichem Haarausfall, in Betracht.” § 12 SGB V regelt: “Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen.”
|
![]() |