MC Perücken Claudia Pfeifer
Zweithaarstudio
im Ärztehaus
Schönhauser Allee 118 (gegenüber den
Schönhauser Allee Arkaden)
10437 Berlin - Prenzlauer Berg
In der Passage zum Ärztehaus-Eingang
Tel./Fax: 030/9164611
e-Mail: info@mc-perueckenpflege.de
www.mc-peruecken.de
Mo., Di., Do. 10:00 - 18:00 Uhr
Mi., Fr., 10:00 - 14:30 Uhr
Sa. nach Vereinbarung.
Für eine Beratung und Anpassung von
Perücken, Toupets oder Haarteilen
empfehlen wir Ihnen, einen ungefähren
Termin mit uns abzusprechen.
Verkehrsanbindung
direkt am S+U-Bhf. Schönhauser Allee
o S-Bahn S 8, S 85, S 9 und
Ringbahnstation S 41, S 42
o U 2 Pankow - Ruhleben
o MetroTram M 1 und Tram 50
Fahrplanauskunft für Schönhauser Allee 118 anzeigen
o Taxistand: Ecke Schönhauser Allee/
Dänenstraße
Parkmöglichkeiten in benachbarten Park-
häusern: “Schönhauser Allee Arkaden”,
Einfahrt Greifenhagener Straße, und
“Schönhauser Karree”, Einfahrt Kopen-
hagener Straße bei Netto ggfl. kostenlos
Behindertenparkplatz direkt an der Ecke
Schönhauser Allee/Kopenhagener Straße
Steuer-Nr. 31/470/66888
ID-USt.Nr. DE 814843897 |
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MC Perücken Helmut Pfeifer
Online-Shop
www.perueckenpflege.de
e-Mail: info@mc-perueckenpflege.de
Tel. 030 / 688 38 420
Perücken auf Rezept
Krankenkassenabrechnung des Zweithaar-
studios: Bei einer Chemotherapie oder
bei krankheitsbedingtem Haarausfall
übernehmen die Kassen in allen Fällen
mindestens einen Teil, ggf. z.B. bei einer
Langzeittherapie, die gesamten Kosten
einer Perücke.
Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen für den
Haarersatz ein Rezept oder eine Ärztliche
Verordnung ausstellen. Wir kümmern uns
dann um die Genehmigung und die
Kostenabrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Ausführliche Informationen auf der Ratgeberseite
Perücken auf Rezept
Auszug aus dem Hilfsmittelkatalog:
“Die Ausstattung mit Perücken ist insbesondere bei
weiblichen Personen, bei Kindern und Jugendlichen mit
einer haararmen oder haarlosen Kopfpartie angezeigt.
Bei erwachsenen männlichen Personen kommt die
Ausstattung mit einer Perücke nur in Ausnahmefällen,
z.B. bei entstellenden Veränderungen, bei narbig
deformierter Kopfhaut oder krankheitsbedingtem,
plötzlichem Haarausfall, in Betracht.” § 12 SGB V regelt:
“Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein,
sie dürfen das Maß des notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich
sind, können Versicherte nicht beanspruchen.” |